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Was ist ein Ombudsrat?
Ein Ombudsrat soll nach alter Tradition eine ungerechte Behandlung von Personengruppen in einer Gesellschaft verhindern. Ombudsleute sollen so die Rechte der Bürger und Bürgerinnen gegenüber Behörden und Institutionen wahrnehmen.


Welche Aufgaben hat der Ombudsrat in Bielefeld?
Zu den Aufgaben des Ombudsrates gehört es, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Ombudsrat soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Teil II (SGB II) ziehen und entsprechende Empfehlungen geben.

Der Ombudsrat ist damit z.B. auch eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über eine Entscheidung der Arbeitplus beschweren wollen, die zwar mit den Regelungen des SGB II in Einklang steht, die aus Sicht des Betroffenen aber eine soziale Ungerechtigkeit bedeutet.

Der Ombusrat nimmt seine Aufgaben unabhängig und ehrenamtlich wahr.

Der Ombudsrat bzw. die Ansprache des Ombudsrates ersetzen das formale Widerspruchsverfahren nicht. Bürgerinnen und Bürger, die mit getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sind, müssen Einwände gegen diese Entscheidungen daher nach wie vor im Rahmen eines Widerspruchs vorbringen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bei der Arbeitplus einzulegen.